Sky Europe hat den Betrieb eingestellt. Den Medien ist zu entnehmen, dass der Insolvenzverwalter einen Konkursantrag gestellt habe. Es ist daher damit zu rechnen, dass in Kürze ein Konkursverfahren eröffnet werden wird. Passagiere, deren Flüge nunmehr abgesagt werden, haben zum einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises und auf Zahlung einer Ausgleichsleistung nach der EU Fluggastrechte VO (anhängig von der Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro). Nur wenn der abgesagte Flug erst in mehr als 14 Tagen starten sollte, hat man keinen Anspruch auf diese Ausgleichsleistung.
Hat man den Flugpreis vor Kurzem via Kreditkarte bezahlt, kann man sich bemühen, ob die Kartenorganisation die Zahlung noch rückgängig machen kann; Rechtsanspruch hat man darauf aber keinen.
Passagiere, die im Ausland festsitzen müssen sich selbst um den Rückflug in die Heimat kümmern, diesen selbst bezahlen und sie haben einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Sky Europe. Das gilt etwa auch für frustrierte Hotelkosten und ähnliches.
Diese Forderungen werden im erwarteten Konkursverfahren anzumelden sein. Der VKI informiert auf seiner Web-Site www.verbraucherrecht.at über die weitere Entwicklung und wird auch ein Formular zur Anmeldung von Ansprüchen im Konkursverfahren anbieten.
Wer den Sky Europe Flug aber im Rahmen einer Pauschalreise (z.B. Flug und Hotel) gebucht hat, der muss sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die vertraglich vereinbarte Beförderung stattfindet. Allfällige Geldansprüche sind gegen den
Veranstalter zu richten.
"Im Rahmen einer Pauschalreise ist man auch gegen Unbill - wie es jetzt viele Sky Europe Passagiere erleben - abgesichert", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Pauschalreisende haben Anspruch auf die Organisation Ihrer Rückreise in die Heimat durch einen Abwickler und bekommen Reisepreise aus der zwingend vorgesehenen Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter in voller Höhe ersetzt. "Das muss die Europäische Union - angesichts des Falles von Sky Europe - auch für Nur-Flug-Buchungen vorsehen", zieht Kolba ein Resümee aus den Ereignissen.

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